Notar
Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt.
So lautet die zentrale Vorschrift für das Notariat (§ 1 BNotO).
Die Beurkundung beim Notar bietet einen wichtigen Schutz für alle Beteiligten. Der Notar ist verpflichtet, die Wünsche aller Parteien zu erforschen und ihren Willen zu Papier zu bringen. Ich formuliere durchaus auch verständliche Urkunden. Diese bringen Klarheit und Sicherheit.
Eine Beurkundung wird sorgfältig vorbereitet. Sie erhalten einen Entwurf, können diesen in Ruhe überprüfen und dann einen Termin vereinbaren. Die Urkunde wird von mir vorgelesen, erklärt und von allen Beteiligten unterschrieben. Auch um die weitere Abwicklung kümmern wir uns. Sie werden informiert, wann immer dies nötig ist. Es findet immer eine Endkontrolle statt, so können Sie absolut sicher sein.
Soll ich eine Urkunde, beispielsweise einen Kaufvertrag, einen Gesellschaftsvertrag, einen Beschluss, ein Testament, eine Vollmacht, Erklärungen dem Nachlassgericht, dem Handelsregister gegenüber vorbereiten, rufen Sie einfach an. Sie können aber auch einfach telefonisch (069 863929) oder
per E-Mail eine Checkliste anfordern.