Erbrecht
Im Erbrecht vertrete ich Erben bei der Auseinandersetzung der Erbschaft oder auch, um überzogene Pflichtteilsansprüche abzuwehren. Mal muss das Erbrecht überhaupt im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht erkämpft werden. Mal muss die Erbschaft ausgeschlagen werden, die Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragt werden, um die Haftung, die einen Erben trifft, zu vermeiden.
Oder ich vertrete Pflichtteilsberechtigte. Der Erbe wird aufgefordert, detailliert über die Erbschaft Auskunft zu erteilen. Damit wird der Grundstein für die Berechnung und Durchsetzung der berechtigten Forderung gelegt. Gegebenenfalls werden auch frühere Schenkungen berücksichtigt, auch wenn diese vielleicht länger als 1o Jahre zurückliegen.
Natürlich berate ich auch, wie ein Testament gestaltet oder Vermögen zu Lebzeiten umgeschichtet wird, um unerwünschte Pflichtteils- ansprüche zu minimieren oder Erbschaftsteuer zu sparen.